Freitag, 25. Februar 2011

EGILIA informiert: Rechtsverbindliche eMail

 

„De-Mail vs. ePost“, so lautet der Titel eines Artikels vom Juli 2010 auf teltarif.de. Mit der Verabschiedung des De-Mail-Gesetzes durch den Bundestag kann der „Kampf“ zwischen den beiden Verfahren in den kommenden Wochen, wenn das Gesetz in Kraft tritt, wirklich beginnen.

Das ePost-Angebot von der Deutschen Post wurde in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv beworben. Die BriefzustellerInnen und Briefzusteller wurden als direkte Ansprechpartner für die potentiellen Kunden ausgewiesen und mehrseitige Werbebeilagen in den verschiedensten Printmedien sollten die Verfahrensweise und die Vorteile erläutern. Die Post hat den zeitlichen Vorsprung vor der De-Mail-Einführung für die Bekanntmachung und Bewerbung des Produkts voll ausgenutzt. In den nächsten Monaten wird sich zeigen, ob der zeitliche Vorteil ausgereicht hat, um den ePostbrief zu etablieren. Schließlich sollen De-Mail-Sendungen erheblich günstiger angeboten werden. 

Bemerkenswert für den Bürger ist die Tatsache, dass die De-Mail-Nachricht nach drei Werktagen als zugestellt gilt, auch wenn die Nachrichten nicht abgerufen werden. Ähnliches setzt die Deutsche Post in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ePostbrief unter dem Punkt 6(3) fest: „Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren.“  An diesem Punkt scheiden sich die Geister. Einerseits gelten zwar auch das gesendete Fax und der eingeworfene, klassische Brief als zugestellt, auch wenn der Empfänger das Dokument noch nicht in Händen hält, allerdings wäre auch eine Abrufbestätigung vom Server an den Absender denkbar, die dann gesendet wird, wenn der Empfänger seine Nachrichten öffnet.

In der nachfolgenden Pressemitteilung des Branchenverbandes BITKOM werden die wichtigsten Merkmale des De-Mail-Verfahrens erläutert und bewertet:

Mit der Abstimmung über das De-Mail-Gesetz hat der Deutsche Bundestag  den Weg für die Einführung des rechtsverbindlichen E-Mail-Verkehrs frei gemacht. „Gegenüber der bisherigen E-Mail bedeutet De-Mail einen Quantensprung in puncto Sicherheit“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. „De-Mail macht Deutschland weltweit zum Vorreiter beim sicheren und verbindlichen E-Mail-Verkehr.“ Nach zweiter und dritter Lesung erhielt die Vorlage der Bundesregierung am späten Donnerstagabend eine Mehrheit mit den Stimmen der Koalition. Das Gesetz wird wahrscheinlich schon in den kommenden Wochen in Kraft treten.

Dieser neue Dienst bietet ein zuverlässiges Verfahren für die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden. Er ermöglicht unter anderem eine beweiskräftige Versand- und Zustellbestätigung. Diese elektronische Form des Einschreibens ist zum Beispiel bei Terminsachen hilfreich. So können viele Briefsendungen oder persönliche Besuche im Amt künftig durch E-Mails ersetzt werden.

„Die De-Mail wird auch E-Government ein großes Stück nach vorne bringen“, sagte Scheer weiter. Allein durch wegfallende Porto-, Druck- und Verpackungskosten können nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums pro Jahr im öffentlichen und privaten Bereich Kosten von bis zu 1,4 Milliarden Euro vermieden werden. „Die De-Mail spart Zeit und Geld. Die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden, Wirtschaft und öffentlicher Hand aber auch zwischen Unternehmen und Bürgern kann durch die De-Mail verbessert werden“, so Scheer.

De-Mail darf nur von Providern betrieben werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und akkreditiert wurden. Außerdem überprüft das BSI immer wieder die Sicherheit der eingesetzten Produkte sowie die Zuverlässigkeit der Organisation und der Prozesse bei den Providern.

De-Mail sieht zum einen eine standardmäßige Transportverschlüsselung und darüber hinaus eine zusätzliche Ende-zu Ende-Verschlüsselung als Option vor. Aus Sicht des BITKOM wäre es nicht sinnvoll, das extrem hohe Sicherheitsniveau der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwangsweise einzusetzen, denn in den meisten Fällen reicht die Transportverschlüsselung aus. Für besonders vertrauliche Mailkorrespondenz kann dann zusätzlich eine Software zur hochsicheren Ende-zu Ende-Verschlüsselung eingesetzt werden. Scheer: „Für die meisten Mails wäre eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung überdimensioniert.“ Heute werden lediglich fünf Prozent der Mails verschlüsselt versendet.

Beim De-Mail-Verfahren werden die Nachrichten aus technischen Gründen auf einem hochsicheren Server innerhalb des Bruchteils einer Sekunde ent- und wieder verschlüsselt. Dieses Verfahren wurde vom BSI geprüft und auf Basis höchster internationaler Sicherheitsstandards bestätigt. Sicherheitsbedenken weist BITKOM deshalb zurück. Umgekehrt erhöht De-Mail die Sicherheit von Mails schon dadurch, dass bei einer De-Mail der Absender eindeutig identifiziert werden kann. Da sich der Inhaber eines De-Mail-Kontos bei der Eröffnung mit dem neuen Personalausweis oder über das PostIdent-Verfahren ausweisen muss, kann der Versender einer De-Mail eindeutig festgestellt werden. Das Spam-Aufkommen lässt sich durch die eindeutige Identifizierung des Versenders wirksam eindämmen und gerade die besonders gefährlichen Phishing- und Trojaner-Attacken, die auf die Anonymität der E-Mail setzen, werden durch De-Mail deutlich erschwert.

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen